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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Arbeitsgruppe „Praxishygiene“

Leitung: PD Dr. Sabine Gleich

Die Situation in der niedergelassenen, hausärztlichen Praxis gestaltet sich immer anspruchsvoller: es kommt zu einer zunehmenden Verlagerung der Patientenversorgung aus dem stationären in den ambulanten Bereich, zahlreiche invasive diagnostische Verfahren, Behandlungen und Eingriffe werden nur noch bei ambulanter Leistungserbringung vergütet, es entstehen neuartige Versorgungsstrukturen wie die medizinischen Versorgungszentren. Die Patientenstruktur veränderte sich ebenfalls in den vergangenen Jahren: es sind nicht nur alte und multimorbide, sondern auch immunsupprimierte Menschen zu versorgen. Patienten, die mit multiresistenten Erregern ( MRE) kolonisiert sind, werden vom Arzt in seiner Praxis, bei Hausbesuchen bzw. im Rahmen von Visiten in stationären Pflegeeinrichtungen regelhaft betreut.Zusammenfassend steigen die Anforderungen an die Hygiene auch in der ambulanten Versorgung. Hygiene ist somit als wichtiger Bestandteil des verpflichtenden Qualitätsmanagementsystems einer Arztpraxis zu bewerten.

Auch die Patienten werden zunehmend kritischer, recherchieren Hintergründe ihrer Erkrankung im Internet und achten vermehrt auf die hygienischen Rahmenbedingungen in Praxen. Liegen hinreichende Anhaltspunkte für vermeidbare Hygienemängel oder Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der fachlich gebotenen Hygienestandards vor, ordnet die Rechtsprechung Hygienefehler dem Bereich der beherrschbaren Risiken zu. Haben sich Hygienerisiken verwirklicht, die nicht vorrangig aus den Eigenheiten des menschlichen Organismus erwachsen, sondern durch die Behandlungsseite voll beherrscht werden können und müssen, kann es verfahrensrechtlich zu einer Beweiserleichterung für den geschädigten Patienten bis hin zu einer Beweislastumkehr zulasten der Behandlungsseite kommen.

Es ist aus den genannten Gründen im Eigeninteresse des Praxisinhabers, aber natürlich auch im Interesse der von ihm behandelten Patientinnen und Patienten, die eigene Praxis auf mögliche Hygienemängel zu überprüfen und diese abzustellen. Hygienemängel können in der Arztpraxis in der Regel mit geringem Aufwand und niedrigen Kosten behoben werden.

Niedergelassene Arztpraxen verfügen in der Regel nicht über Beratung durch Hygienefachpersonal. Bislang existierten keine ausreichenden praxisbezogenen Empfehlungen, die auch durch Nicht-Hygienefachpersonal umgesetzt werden können. Diese Situation spiegelt sich wider im zunehmenden Beratungsbedarf der Einrichtungen sowie in den Überprüfungsergebnissen der Aufsichtsbehörden .Hier setzte die AG Praxishygiene der DGKH an. Fachleute aus der Krankenhaushygiene, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sowie aus Aufsichtsbehörden erarbeiteten im vorliegenden Leitfaden unter Berücksichtigung der aktuellen normativen Vorgaben und der aktuellen Fachliteratur ein Kompendium praxisorientierter, einfach umsetzbarer Empfehlungen zur erforderlichen Organisation der Basishygiene in der Arztpraxis sowie zur ambulanten Betreuung von Patienten zu Hause oder in Heimen.

Spezielle Bereiche sind in der vorliegenden Fassung noch nicht berücksichtigt. Zusätzliche Empfehlungen für Arztpraxen einzelner Facharztgruppen, ambulant operierende und endoskopierende Einrichtungen werden sukzessive als ergänzende Module herausgegeben.

 

Mitglieder der AG Praxishygiene (Stand Januar 2021)

Bei Interesse an der Mitarbeit bitten wir um kurze Zuschrift an info@krankenhaushygiene.de.

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