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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Nachgefragt

Trinkwasserinstallation für den Neubau eines Hauses für eine kieferorthopädische Praxis

24.11.2011

Viele Aspekte bzgl. der Trinkwasserinstallation werden sehr konträr diskutiert. Im Rahmen der AG Zahnmedizin der DGKH wird zur Zeit eine Leitlinie erarbeitet, die sowohl für Zahnarztpraxen als auch für Hersteller von Behandlungseinheiten  Möglichkeiten aufzeigen soll, wie die hygienischen Anforderungen an Behandlungseinheiten erhalten bzw. erreicht werden können.

Zur Zeit können wir erst einen Teil der Fragen beantworten.

Im Hinblick auf eine Erhöhung des Durchflusses ist zur Versorgung der Behandlungseinheiten mit Wasser das Hintereinanderschalten der Einheiten bzw. eine Ringleitung zu empfehlen. Die Integration weiterer Entnahmestellen, wie z.B. ein Waschbecken, sind ohne weiteres möglich; von der Fließrichtung des Wassers her gesehen am besten hinter den Behandlungeinheiten. Die Trinkwasserverordnung enthält diesbezüglich keine Einschränkungen.

Im Hinblick auf eine zentrale freie Fallstrecke für alle Einheiten oder eine dezentrale Absicherung ist die aufwendigere Lösung sicher die der zentralen Absicherung nach EN 1717 Klasse V. Die meisten Arbeitsplätze werden mit "freier Fallstrecke" installiert.

In einer kieferorthopädischen Praxis ist allerdings wegen des vergleichsweise geringen Wasserverbrauchs eine externe Versorgung der Einheiten mit sog. Bottle-Systemen in Betracht zu ziehen. In diesem Fall ist das Hygienemanagement deutlich weniger aufwendig. Je nach System muss ebenfalls in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden.

Im Hinblick auf das Material der Wasserleitungen sind sowohl Kunststoff-, als auch Kupfer- und Edelstahlrohre zugelassen. Welches Material eingesetzt wird, ist natürlich auch eine Frage des Preises, hängt aber auch von den Eigenschaften des Wassers ab. Bei Kunststoffrohren kann es im Laufe der Zeit beispielsweise durch Herauslösen von Weichmachern zu Veränderungen der Materialeigenschaften kommen.

Manche Hersteller verlangen eine Enthärtung des Wassers. Diese kann zu einer Verschiebung des pH-Wertes im Wasser führen, wodurch wiederum je nach Bedingungen Kupferleitungen korrodieren können. Eine Enthärtungsanlage sollte allerdings möglichst vermieden werden, da sie in aller Regel eine "gute Brutstätte" für Mikroorganismen darstellt und dadurch viele hygienische Probleme erst verursacht werden.

Die Wasserversorgungsunternehmen müssen bis zur Übergabestelle an den Hausanschluß ein Wasser mit einer Wasserqualität liefern, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Eine Überprüfung der Wasserqualität durch ein anerkanntes Labor kann hier Sicherheit bringen.

Entspricht das Wasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung so sind weitere Maßnahmen (wie eine Filterung) des Wasser in aller Regel nicht erforderlich.

Für die Erhaltung eines guten hygienischen Zustandes der Behandlungseinheiten ist auf jeden Fall ein gutes Hygieneregime erforderlich, d.h. je nach Desinfektionssystem beispielsweise eine regelmäßige Intensiventkeimung und eine regelmäßige Wartung der Einheit (gemäß den Angaben des Herstellers). Im Hinblick auf Desinfektionsmaßnahmen können wir keine konkreten Firmen bzw. Verfahren empfehlen. Bei Installation einer zentralen Wasserdesinfektionsanlage kann aber evtl. eine Garantie des Herstellers bzw. der installierenden Firma hilfreich sein, daß die Wasserqualität auch eingehalten wird.

M. Emmrich
Vorsitzende der AG Zahnmedizin der DGKH

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