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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.


Strukturen der DGKH

Die DGKH hat persönliche Mitglieder (Einzelpersonen) sowie institutionelle Mitglieder (z.B. Industrieunternehmen).

Ordentliche Mitglieder sind Einzelpersonen, die auf der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht haben. Bei Eintreten in den Ruhestand kann die passive Mitgliedschaft beantragt werden, mit der allerdings das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung verloren geht. Darüber hinaus gibt es fördernde Mitglieder und korrespondierende Mitglieder. Vom Vorstand können langjährige Mitglieder, die Besonderes für die Gesellschaft geleistet haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Derzeit hat die DGKH 11 Ehrenmitglieder.

Oberstes Organ der DGKH ist die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre einberufen wird. Auf ihr haben die ordentlichen Mitglieder sowie Förder- und Ehrenmitglieder Stimmrecht.

Die Mitgliederversammlung wählt alle vier Jahre den Vorstand. Zum Vorstand zählt das Präsidium (Vertretungsvorstand), das wiederum aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit besteht.

Weitere stimmberechtigte Mitglieder im Gesamtvorstand sind die Vorsitzenden der Sektionen und der Fachkommission sowie der/die Altersprädisent/in, der/die dieses Amt nach Ausscheiden als Präsident/in für zwei Jahre übernimmt.

Üblicherweise bereits bei der Wahl zum Vorstand in der Mitgliederversammlung werden Koordinatoren-Funktionen im späteren Vorstand zugeteilt:

In der DGKH gibt es darüber hinaus Sektionen sowie eine Fachkommssion.

Über die Gründung und Auflösung von Sektionen und Fachkommissionen entscheidet der Gesamtvorstand. Sektionen und die Fachkommission wählen aus ihren Mitgliedern jeweils eine(n) Vorsitzende(n). Diese sind stimmberechtigte Mitglieder im Gesamtvorstand.

Die aktuelle Liste der Fachkomissionen, Sektionen und Arbeitsgruppen finden Sie hier: 

Anträge auf Mitgliedschaft in einer Sektion oder Arbeitsgruppe sowie in der Fachkommission können direkt an die jeweiligen Vorsitzenden gestellt werden und sollten begründet sein. Die entsprechende Institution beschließt ggfs. die Aufnahme.

 

Mitteilungsorgane der DGKH sind die

 

Die DGKH organisiert alle zwei Jahre einen Krankenhaushygiene-Kongress, der meist im Frühjahr stattfindet. Bisher geschieht dies alternierend mit dem Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen. Der nächste Kongress der DGKH findet vom 1. bis 4. Mai 2022 in Berlin statt. Vom 12. bis 14. Aprul 2021 findet der Kongress Corona-bedingt Virtuell statt.