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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Ausschreibung des Forschungspreises der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)

In Anerkennung innovativer Forschungsleistungen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene vergibt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) den mit 7500 € dotierten Forschungspreis. Mit dem Preis soll die Forschung auf dem Gebiet der Prophylaxe und Bekämpfung Health Care assoziierter Infektionen gefördert werden.

Die Senkung der Häufigkeit Health Care assoziierter Infektionen ist eine wesentliche Aufgabe aller in medizinischen und verwandten Bereichen (z. B. Rehabilitation, Altenpflege) Beschäftigten. Dabei stellen Strategien zur Prävention von Problemerregern eine besondere Herausforderung dar.

Die Preisverleihung erfolgt erstmalig 2010 und danach in zweijährlichem Turnus im Rahmen der Internationalen Kongresse der DGKH. Die Auswahl erfolgt durch eine ehrenamtlich tätige unabhängige vom Vorstand bestellte siebenköpfige Jury unter dem Vorsitz des Präsidenten der DGKH. Jurymitglieder, aus deren Einrichtung oder Arbeitsbereich eine Teilnahme an der Preisausschreibung erfolgt, müssen das unverzüglich der Jury mitteilen und werden für den Zeitraum der entsprechenden Bewerbung von ihrem Amt als Jurymitglied entbunden. In diesem Fall werden Ersatzmitglieder in die Jury einberufen. Kommt ein Bewerber aus der Einrichtung des Präsidenten der DGKH, muss ein neuer Vorsitzender/e für die Jury ausgewählt werden. In der Reihenfolge wird hierfür der erste bzw. zweite Vizepräsident vorgesehen. Sollte auch diese für beiden die Befangenheitsklausel zutreffen, entscheidet der Vorstand der DGKH über die weitere Nominierung für die Jury,

Die eingereichten Arbeiten werden von der Geschäftsstelle der DGKH in anonymisierter Form an sämtliche Jurymitglieder verteilt. Jedes Jurymitglied bewertet die eingesandten Arbeiten anhand eines Rating-Formulars. Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über die Preisvergabe. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden maßgeblich. Im Einzelfall kann eine Teilung des Preises beschlossen werden.
Die Geschäftsstelle der DGKH gibt erst nach Auswahl der in die Endauswahl gelangenden Arbeiten der Jury die Namen der Verfasser/innen bekannt.

Die Prämierung und Vorstellung des Forschungspreises durch den bzw. die Autoren/innen erfolgt auf dem Internationalen Kongress der DGKH in Form eines Kurzvortrags in deutscher oder englischer Sprache.

Teilnahme-Voraussetzungen
Es werden ausschließlich schriftliche Arbeiten von Einzelautoren/innen oder Autorenkollektiven angenommen. Jede/r Teilnehmer/in bzw. jedes Autorenkollektiv kann nur eine Arbeit einreichen. Es können ausschließlich zur Drucklegung akzeptierte oder publizierte Arbeiten bzw. verteidigte Dissertationen eingereicht werden. Hierzu ist vom Einreichenden eine entsprechende Erklärung beizufügen.

Aus urheberrechtlichen Gründen muss für die Teilnahme einer von mehreren Autoren/innen erfassten Arbeit an der Ausschreibung eine Zustimmungserklärung sämtlicher mitwirkender Autoren/innen eingereicht werden.

Die Arbeiten müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Wegen des Erfordernisses der Anonymisierung vor Weitergabe der Arbeiten an die Jury dürfen die eingereichten Arbeiten selbst keine Angaben enthalten, aus denen der Verfasser ersichtlich ist.

Neben der vollständigen, schriftlich dargelegten Arbeit, mit der sich die Teilnehmer bewerben, ist ein Abstract von 1-2 Seiten einzureichen.

Ein Exemplar der eingereichten Arbeit muss die Originalabbildungen enthalten und die Voraussetzung eines druckfertigen Manuskriptes erfüllen.

Die Einsendungen müssen außerdem enthalten:

Der Vorstand der DGKH

Als Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen der Bewerber wird der 30. Novemer 2009 festgelegt. Eine Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt bis spätestens 31. Januar 2010.

Einsendungen bitte an:
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Stichwort: Forschungspreis 2010
Bleibtreustraße 12a
10623 Berlin

Rechtswegausschluss
Der Rechtsweg ist bezüglich aller Entscheidungen ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit der Preisverleihung und zu ihrer Vorbereitung getroffen worden sind. Der Ausschluss gilt sowohl für die Mitglieder der Jury als auch für die Einsender von Arbeiten.

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