| Impressum| Datenschutzerklärung| Kontakt|

Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.

MODULARE FORTBILDUNG KRANKENHAUSHYGIENE
Möglichkeit für Ärzte anderer Fachrichtungen, nach einer curricularen Fortbildung als Krankenhaushygieniker zu arbeiten.
ANTIBIOTIC STEWARDSHIP KURS DER DGKH
Fortbildung zum ABS-Experten
KURS UMWELTHYGIENE
PRAKTISCHE UMWELTMEDIZIN – MODUL I
15.-18. Juni 2026, Dortmund

 


Einladung

50 Jahre Legionellenprävention – Zeit für eine Bilanz und die Suche nach neuen Wegen.

Vor 50 Jahren kam es auf der „58. Convention of the American Legion“ am 21.–24. Juli 1976 zu einem Infektionsausbruch mit 221 Erkrankungen, an deren Folgen 34 Teilnehmer des Kongresses verstarben. Dies entsprach einer Letalität von 15 %. Die Ursache bzw. ein etwaiger Erreger waren zunächst unbekannt. Erst ein halbes Jahr später konnte der bis dahin unbekannte Erreger durch den US-amerikanischen Mikrobiologen Joseph McDade identifiziert werden.

Mit der Erregeridentifizierung konnte die wissenschaftlich fundierte Charakterisierung der Erkrankung, der klinischen Verläufe, der Diagnostik, der Therapie sowie insbesondere der Ökologie des Erregers in der Umwelt und dessen relevanter Infektionsquelle systematisch und strukturiert begonnen werden zu ermitteln.

Relativ rasch wurde deutlich, dass dieser Erreger, den man schließlich *Legionella* nach dem Treffen der American Legion nannte, nicht zum menschlichen Mikrobiom gehört, sondern ausschließlich aus der aquatischen Umwelt, meist aus technischen Systemen mit Aerosolbildung, stammt und hier sein Infektionsreservoir hat.

Die hierzu notwendige Forschung zur weiteren Charakterisierung der wichtigsten Infektionsquellen benötigte ihre Zeit, bis man die entsprechenden Reservoire und Übertragungswege, insbesondere durch retrospektive Aufbereitung der Erkenntnisse von Ausbrüchen und Anwendung mikrobiologischer Typisierungsverfahren, abgesichert zusammenstellen konnte. 9 Jahre später wurden die ersten offiziellen Mitteilungen unter anderem des damaligen Bundesgesundheitsamtes zur Prävention und Kontrolle veröffentlicht und in der nachfolgenden Abbildung zusammengestellt.

2025 wurden dem RKI 2135 Legionellosen bei hoher Hospitalisierungsrate gemeldet, wobei eine Untererfassung nicht auszuschließen ist. Konsens ist, dass es sich bei der Legionellose um eine übertragbare Erkrankung mit hoher Relevanz für die öffentliche Gesundheit handelt. Dies ist mittlerweile internationaler Konsens!

Zunächst war man im Hinblick auf eine Regulierung von Trinkwasser in Trinkwasserinstallations-Systemen und Verdunstungskühlanlagen national wie international zurückhaltend.

Nachdem im Kontext mit Ausbrüchen durch Trinkwasserinstallationssysteme und Verdunstungskühlanlagen keine Orientierungswerte hinsichtlich zulässiger Legionellenkonzentrationen existierten, stellte sich die Frage, ob nicht bestimmte Infektionsreservoire wie Wasser aus Trinkwasserinstallationen oder Verdunstungskühlanlagen gesetzlich reguliert werden sollten.

In Deutschland wurden international erstmalig zur Prävention und Kontrolle Legionellenkonzentrationen konsentiert, die schließlich im Trinkwasser als sog. „technischer Maßnahmewert“ in die Trinkwasserverordnung aufgenommen wurden. Die Regulierung von Verdunstungskühlanlagen erfolgte erst im Jahre 2017 durch die 42. BImSchV. Dabei konzentrierte man sich ausschließlich auf die Legionellenkonzentrationen der nachgewiesenen Legionella spp. und nicht auf deren Zugehörigkeit zu Legionella pneumophila bzw. Non-pneumophila-Arten, Serogruppenzugehörigkeit und Virulenz bzw. Abwehrkraft der exponierten Personen. Diese Kriterien sind nach heutigem Kenntnisstand jedoch relevant, um eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können.

Zusätzlich stellt sich die Frage, inwieweit die Legionellendiagnostik mittels Nachweis des Urin-Antigens alle Legionelleninfektionen erfasst oder durch Konzentration auf *Legionella pneumophila* SG 1 eine Untererfassung anderer *Legionella* spp. erfolgt bzw. inwieweit man sich auf infektionsrelevante *Legionella* spp. konzentrieren sollte, um Risikogebäude erfassen zu können.

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit der in den Verordnungen genannte Zeitpunkt einer Legionellenuntersuchung, z. T. erst nach Monaten nach (Wieder-)Inbetriebnahme, richtig gewählt ist, um Risiken rechtzeitig erkennen zu können, oder ob nicht zu Beginn der (Wieder-)Inbetriebnahme eine Legionellenuntersuchung erfolgen sollte.

Ziel des Kongresses ist es, 50 Jahre nach dem Philadelphia-Ausbruch vor dem Hintergrund der bestehenden Regulierung den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Infektionsepidemiologie, klinischen Bedeutung, Diagnostik und Therapie, zu relevanten Infektionsquellen und deren Kontrollen sowie zu infektionsrelevanten Legionellenspezies darzustellen und unter Berücksichtigung auch von Ausbrüchen und Erfahrungen in Regulierungsbehörden, im Robert-Koch-Institut und im Umweltbundesamt zu hinterfragen, inwieweit unter Berücksichtigung des heutigen hygienisch-medizinischen Kenntnisstands eine Anpassung der Regulierung an die heutigen Erkenntnisse sinnvoll ist.

Insbesondere soll vor diesem Hintergrund offen diskutiert werden, inwieweit mit den Möglichkeiten der modernen Diagnostik auch die Zeiten und die Strategien zur raschen Erkennung von Gefährdungssituationen mit erhöhtem Risikopotenzial in Trinkwasserinstallationen und in Verdunstungskühlanlagen als den wichtigsten Infektionsreservoiren optimiert werden können. Es soll hinterfragt werden, ob neue Wege der effizienten Prävention und Kontrolle möglich sind und reguliert werden können. Hierdurch sollen auch unnötige finanzielle Belastungen für Betreiber und Behörden reduziert werden.

Die Veranstaltung soll versuchen, den Kenntnisstand zusammenzuführen, um den Institutionen, die hieraus Regulierungen erstellen, Hilfestellung zu geben.

Nicht zuletzt sollen alle diejenigen, die derzeit in die Überwachung von kritischen Anlagen eingebunden sind (Gesundheitsämter, Umweltämter, Betreiber von Trinkwasserinstallationen und Verdunstungskühlanlagen) und die im Zusammenhang mit Legionellenausbrüchen tätig sind, Hilfestellung durch die Darstellung des aktuellen Kenntnisstandes in Deutschland erfahren.

Das Symposium findet vom 10.–11. September 2026 in Bonn statt und wird federführend von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaushygiene (DGKH) in Kooperation mit der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Prävention (GHUP) und der Universität Bonn veranstaltet.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Im Namen des Vorstandes der DGKH

Ihr
M. Exner

(Prof. Dr. med. Dr. h.c. M. Exner,
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaushygiene)