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23.01.2021
Diese Mitteilung erfolgt aufgrund verschiedener Anfragen zum Umgang mit Anlage 9-Schlauchprüfkörpern, die zur Kontrolle der Gesamtprozessleistung von Reinigungs-Desinfektionsgeräten für Endoskope (RDG-E) eingesetzt werden. Es gibt Hinweise, dass im Rahmen dieser Kontrolle unzureichende bzw. fehlerhafte Anwendungshinweise zum Umgang mit kommerziell angebotenen Schlauchprüfkörpern vorliegen.
Eine der fehlenden Angaben betrifft die Neutralisation.
So fehlt die Anleitung, wie die Schlauchprüfkörper nach dem Einsatz im RDG-E zu behandeln sind, wenn keine unmittelbare Auswertung erfolgt, sondern diese an den Hersteller/ Versender der Schlauchprüfkörper zurückgesendet werden müssen. Eine Neutralisation verbleibender Desinfektionsmittelrückstände im Schlauchprüfkörper selbst ist zwingend notwendig, um eine fortschreitende Inaktivierung verbliebener Prüforganismen während des Rücktransports zum Hersteller/Versender zu unterbinden.
Erfolgt keine Neutralisation, kann dies zu falsch-negativen Befunden führen. Ein Verfahren zur Neutralisation muss dem Anwender vom Hersteller/Versender der Schlauchprüfkörper zur Verfügung gestellt werden. Eine Neutralisation von verbliebenen Desinfektionsmittelrückständen in Schlauchprüfkörpern lässt sich z.B. durch Injektion von 50 ml Neutralisationslösung erzielen. Die Neutralisationslösung muss über eine geprüfte Wirksamkeit gegenüber dem jeweils eingesetzten Desinfektionsmittel verfügen.
Die Zusammensetzung geeigneter Neutralisationslösungen ist beim Hersteller des jeweiligen Desinfektionsmittels zu erfragen oder nach den Standardmethoden des VAH zu bestimmen. Die Injektion der Neutralisationslösung in die Schlauchprüfkörper erfolgt in derselben Richtung wie die Durchströmung der Schlauchprüfkörper im RDG-E. Hinweise des Desinfektionsmittelherstellers zur notwendigen Einwirkzeit der Neutralisationslösung sind zu beachten.
Nach Injektion der Neutralisationslösung werden zweimal hintereinander 50 ml Luft injiziert, um Reste der Neutralisationslösung auszublasen.
Die Neutralisationslösung wird in einem keimfreien Vorlagenbehälter aufgefangen und zusammen mit den Schlauchprüfkörpern zurück zum Hersteller/ Versender geschickt. Die Auswertung der Schlauchprüfkörper erfolgt entsprechend der Methodenbeschreibung in Anlage 9 zur Leitlinie [1].
Zur Bestimmung der Anzahl der Prüforganismen, die in der vor Ort injizierten Neutralisationslösung enthalten sind, erfolgt im auswertenden Labor eine Membranfiltration und der kulturelle Nachweis der Prüforganismen durch Auflegen des Filters auf KAAAgar entsprechend Kapitel 3.6 und 3.7 der Anlage 9.
Die Schlauchprüfkörper werden zur Endpunktbestimmung entsprechend Kapitel 3.5 der Anlage 9 mit KAA gefüllt und entsprechend bebrütet. Die in der Neutralisationslösung enthaltene Anzahl an Prüforganismen ist zur Anzahl der durch Endpunktbestimmung ermittelten Prüforganismen zu addieren und im Untersuchungsbericht anzugeben.
Ebenfalls ist die Zusammensetzung des zur Neutralisation Untersuchungsbericht anzugeben.
Die Leitlinie zur Validierung maschineller Reinigungs-Desinfektionsprozesse zur Aufbereitung thermolabiler Endoskope befindet sich derzeit in der Überarbeitung; in diesem Rahmen wird auch die Anlage 9 einer Überarbeitung und Aktualisierung unterzogen.
Literatur:
1. Kircheis U, Wehrl M. Methode zur Überprüfung der Gesamtprozessleistung von Reinigungs- Desinfektionsgeräten für flexible Endoskope. HygMed 2012; 37(6): 245–249
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