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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Sondervotum der DGKH zur S3-Leitlinie

Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie, AWMF-Registernummer 027-076 Kurzfassung Version 2.0, September 2022

Lesen Sie hier die vollständige Mitteilung der DGKH

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat sich von Beginn an in zahlreichen Stellungnahmen zum Pandemiemanagement dem Ziel eines umfassenden Patienten- und Personalschutzes vor übertragbaren Erkrankungen und im Besonderen vor der Infektion des neuen pandemischen Coronavirus SARS-CoV-2 verschrieben. Dabei haben die eigenen Erfahrungen im praktischen Infektionsschutz, im täglichen Schutz der Patienten und des Personals vor übertragbaren Infektionen im Krankenhaus, in der ambulanten Medizin und in den Pflege- und Seniorenheimen geholfen, auch für andere Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens effektive Infektionsschutzmaßnahmen zu begründen, abzuleiten und in Form konkreter Empfehlungen umzusetzen. Insbesondere die Auswirkungen von Covid-19-assoziierter Morbidität in den Bereichen der kritischen Infrastruktur und hier besonders in medizinischen Einrichtungen hat die DGKH von Beginn an veranlasst, auch zum Infektionsschutz in Schulen und Kitas Stellung zu beziehen und an konkreten Schutzprogrammen mitzuwirken.

Das aktuelle Update der S3-Schulleitlinie war deshalb sowohl Anlass, über die Effektivität der bisherigen Schutzkonzepte in Schulen nachzudenken, ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und in Anbetracht der aktuellen Phase der Corona-Pandemie sowie im Kontext neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisierte Empfehlungen zu formulieren.

So war der Auftakt der Leitlinienkonferenz in ihrem ersten Treffen von der Einschätzung gekennzeichnet, dass Maßnahmen, die zu einer Einschränkung des Präsenzunterrichtes führen wie Kohortierung oder Reduktion der Schülerzahlen, nur dann umgesetzt werden sollen, wenn eine neue Virusvariante mit erhöhter Virulenz auftritt. Gleichzeitig sollte auf Begründungen des Fremdschutzes verzichtet werden und die negativen Auswirkungen von Schulschließungen und weiteren unverhältnismäßigen Einschränkungen des Präsenzunterrichtes stärker berücksichtigt werden. Eine entsprechende Empfehlung 1 der Leitlinie wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Entgegen dieser  eindeutigen Beschlusslage zur Empfehlung 1 wurde die Abstimmung mit folgender Begründung per Mail an alle Konferenzteilnehmer aufgehoben: „Die sehr engagierte Diskussion und der etwas verschlungene Weg zur Entscheidungsfindung zu Empfehlung 1 am vergangenen Dienstag hat doch bei vielen von Ihnen – und auch bei uns – ein gewisses Gefühl des Unbehagens ausgelöst, das vielleicht am stärksten von der Sorge getragen war, den eigenen Ansprüchen und der notwendigen Wissenschaftlichkeit und Sorgfalt in dieser Form nicht in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können. Dennoch bleiben die durchaus berechtigten Bedenken, mit dem Ausbleiben aktualisierter Empfehlungen auch eine gewisse Unterlassung zu Ungunsten unserer Kinder einzugehen“.

 

Lesen Sie hier die vollständige Mitteilung der DGKH

 

Quelle: AWMF Leitlinienregister

 

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