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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Mitteilung der DGKH

Vollständige Ausgangssperren als Maßnahme zur Kontrolle der COVID-19 Epidemie in Deutschland nicht erforderlich!
Schutz besonders gefährdeter Risikogruppen und Personen der kritischen Infrastruktur erforderlich!

22.03.2020

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hält vollständige Ausgangssperren bei Ausschöpfen der Einhaltung von bewährten Hygieneregeln sowie dem konsequenten Schutz von besonders gefährdeten Risikogruppen und Personen der kritischen Infrastrukturen dann für vermeidbar, wenn die Hygiene Regeln des RKI konsequent und mit Disziplin eingehalten werden. 

Mit dem Ziel einer Senkung schwerer Krankheitsverläufe und der steigenden Zahl von Sterbefällen muss unsere ganze Kraft dem Schutz der besonders gefährdeten Risikogruppen und der Personen der kritischen Infrastruktur, insbesondere den Schwestern und Pflegern, den Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern und den Pflegekräften der Alten- und Pflegeheime liegen.

Maximaler Schutz der besonders gefährdeten Risikogruppen heißt: konsequente Kontrolle der Übertragungsrisiken in Pflege- und Altenheimen durch Besuchssperren, Zugangskontrollen, Mitarbeiterschutz und Mitarbeiterkontrollen auf Zeichen einer Infektion durch Symptommonitoring und Virustests.

Ausweitung des Schutzes auf den privaten Lebensbereich, die Familien, die Wohnungen und das soziale Umfeld der Risikogruppen und aller Personen der ambulanten Pflege und sonstiger ambulanter Versorgungsbereiche. Kein Infizierter sollte im privaten Umfeld in Quarantäne mit einer Person aus den gefährdeten Risikogruppen zusammenwohnen. Es müssen alternative Quarantäne-Unterkünfte gefunden werden, die eine zeitweilige Distanz ermöglichen.

Das Ziel muss in Anbetracht der exponentiellen Ausbreitung der SARS-Cov-2-Infektionen die konsequente Senkung schwerer Infektionen und der damit assoziierten Todesfälle sein. Eine generelle Senkung aller Infektionen durch den kompletten Stillstand jeglichen sozialen Lebens auf einen absehbaren Zeitraum von länger als 2 Monaten ist nicht erreichbar. Nach Ansicht der DGKH kommt der Zeitpunkt, wo trotz weiter steigender Infektionszahlen die Anordnungen des generellen ungezielten sozialen Stillstandes schrittweise zurückgenommen werden müssen. Die Argumente für die Rücknahme sind bereits jetzt deutlich: die Effekte der Maßnahmen sind in den unterschiedlichen sozialen Gruppen unterschiedlich, wenn man den Rückgang schwerer Infektionen und Sterbefälle als Maßstab wählt. Eine Wiedereröffnung der Schulen und Kitas wird nicht zu mehr schweren und tödlichen Infektionen führen, wenn die Kinder und Jugendlichen konsequent in sozialer Distanz von den Großeltern und anderen gefährdeten Personen leben. Dasselbe gilt für einen erheblichen Teil der ansonsten gesunden jüngeren Erwachsenen. 

Der Vorstand der DGKH legt nachfolgend ein Konzept vor, mit dem ein kontrollierbarer Ablauf der COVID-19 Epidemie ermöglicht werden soll, ohne auf das Instrument von Ausgangssperren zurückgreifen zu müssen.

Der DGKH-Vorstand hält eine Priorisierung der Maßnahmen für erforderlich, um unter Berücksichtigung der mittlerweile vorliegenden Erfahrungen die Strategien so gezielt anzuwenden, dass einerseits der Infektionsschutz der Bevölkerung gewährleistet wird und andererseits die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unter konsequenter Einhaltung der vom RKI empfohlenen Hygienemaßnahmen sowie begründbaren Einschränkungen für Risikosituationen ermöglicht wird. 

Die DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) ist die Fachgesellschaft für die Infektionsprävention und Kontrolle in medizinischen Einrichtungen mit besonderer Expertise in der Entwicklung und Anwendung von Hygienemaßnahmen bei der Kontrolle von Infektionsrisiken und von Infektionsausbrüchen.

 
 
Für den Vorstand
Martin Exner und Peter Walger
 
 
Pressekontakt
DGKH Geschäftsstelle
Joachimsthaler Straße 10
10719 Berlin
E-Mail: info@krankenhaushygiene.de
Telefon: +49 30 887273730
 
Abdruck honorarfrei – Beleg erbeten

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