Hinweise zur Desinfektion, zu Wechselintervallen und zur hygienischen Sicherheit von Medizinprodukten sind vom Hersteller dieser Produkte zu geben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Hersteller in der Gebrauchsinformation über die sichere und unbedenkliche Anwendung der Systeme informieren. Werden Mängel festgestellt, muss die für die Überwachung zuständige Landesbehörde (z.B. das Regierungspräsidium) unterrichtet werden. Die auf Bundesebene zuständige Stelle ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Friedrich-Ebert-Allee 38-40, 53113 Bonn.