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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, August 2008

MRSA in der Praxis

01.08.2008

MRSA-positive Patienten dürften heute in jeder Praxis vertreten sein. Nach der TRBA 250 (Technische Regel des Bundesarbeitsministeriums: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege), der Gesetzeskraft zukommt, sind im Hygieneplan Regelungen für den Umgang mit MRSA-positiven Patienten zu treffen.

Folgende Mindestüberlegungen sollten einfließen:

Organisieren: MRSA-Patienten möglichst am Ende des Tagesprogramms einbestellen.

Separieren: MRSA-Patienten getrennt von den anderen Patienten warten lassen, möglichst kurze Wartezeit. Eigene Garderoben-Aufbewahrung. MRSA-Patienten immer nur in einem Behandlungszimmer versorgen.

Kontrollieren: Erst nach mehrmaligen Abstrichen (mindestens Nase/Rachen und bisheriger Nachweisort) kann ein Patient als MRSA-negativ erklärt werden. Abstriche erst drei Tage nach Absetzen aller Antibiotika (oral, systemisch), der Turixin-Nasensalbe und desinfizierender Waschungen.

Personalverhalten: Mindestens Handschuhe und Schutzkittel bei Kontakt. Gegebenenfalls auch Mund-Nasen-Schutz und Kopfhaube (z.B. bei hustendem Patienten).

Desinfizieren: Hände sofort nach Kontakt (auch nach Ausziehen der Handschuhe). Flächen, die der Patient berührt hat (Stuhl, Toilette, Empfangstheke, Türklinke…) ebenfalls zeitnah desinfizieren. Ebenso alle eingesetzten Medizinprodukte (Stethoskop, Blutdruckmessgerät…).

Hygieneplan: Alles im Hygieneplan festschreiben.

Achtung: Auch bei Hausbesuchen und Besuchen im Alten- und Pflegeheim: Manche Patienten sind über Jahre MRSA-Träger, ebenso ihre Familien. In manchen Pflegeheimen sind bis zu 20 % der Bewohner MRSA-Träger!

Prof. Dr. Walter Popp
Dr. Klaus-Dieter Zastrow

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