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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, Juli 2009

Anforderungen der Hygiene an Kleidung in der Arztpraxis

01.07.2009

In der niedergelassenen Praxis kann grundsätzlich zwischen Arbeitskleidung (=Berufskleidung), Schutzkleidung und Bereichskleidung unterschieden werden:

 

Die Aufbereitung von Praxiswäsche in der Praxis ist nicht grundsätzlich verboten. Jedoch muss ein entsprechender Raum mit Waschmaschine und Trockner zur Verfügung stehen und diese müssen regelmäßig gewartet und mit Bioindikatoren (Waschmaschine) überprüft werden. Gewerbliche Wäschereien sind vorzuziehen; Wäschereien, die Wäsche aus dem Gesundheitswesen annehmen, sind am RAL-Hygienezeugnis Krankenhauswäsche zu erkennen.

W. Popp, K.-D. Zastrow

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