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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp der DGKH, Oktober 2010

MRSA-Infektion als Berufskrankheit

01.10.2010

Der Anteil von MRSA an allen Staphylococcus aureus-Isolaten liegt derzeit in Deutschland bei über 20 % und ist seit 1991 dramatisch angestiegen. Verschiedene aktuelle Erhebungen (Höxter, Münster, München, Siegen-Wittgenstein) der letzten Monate zeigen, dass im stationären Patientengut mindestens 1-2 % der Patienten MRSA-Träger sind.

In der Stadt Essen wurden inzwischen 3 Mal MRSA-Tagesprävalenzen erhoben, die MRSA-Trägerraten für den stationären Bereich zwischen 1,8 und 2,2 % - mit Maxima bis 7,7 % in einzelnen Häusern – ergaben. Bei der gleichen Abfrage lagen die Prävalenzen bei Patienten im niedergelassenen Bereich bei 0,3-0,4 %, in Alten- und Pflegeheimen bei 1,3-2,0 % und in ambulanten Pflegediensten bei 0,7-1,0 %.

Man muss also davon ausgehen, dass im stationären Bereich mindestens 1 bis 2% der Patienten MRSA-Träger sind. Würden alle Patienten gescreent, läge die Rate höher und ist mit 2 bis 4% anzusetzen. Auch im niedergelassenen Bereich ist davon auszugehen, dass in jeder Praxis MRSA-Patienten behandelt werden.

In den letzten Jahren wurden von der BGW erstmals auch Berufskrankheiten von medizinischem Personal entsprechend der Berufskrankheiten-Nummer 3101 anerkannt:

MRSA als Berufskrankheit 3101 (BGW)
Jahr BK-Anzeigen BK-Anerkennungen
2006 114 1
2007 88 5
2008 98 11
2009 102 7

Es handelt sich dabei ausnahmslos um schwere Dauerschäden nach MRSA-Infektion. Jede Praxis muss daher unbedingt Regelungen zum Umgang mit MRSA-Patienten sowie zum Schutz des Personal (siehe auch Hygienetipp, Teil 5: MRSA in Praxen. 2008) treffen.


W. Popp, K.-D. Zastrow

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