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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp der DGKH, Januar 2010

Wann sollte ein Augenschutz getragen werden?

05.01.2010

Nach TRBA 250 hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist ein Augen- oder Gesichtsschutz erforderlich, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist und technische Maßnahmen nicht möglich sind.
Derartige Situationen können typischerweise in folgenden Situationen vorliegen:

Als Augen- bzw. Gesichtsschutz sind geeignet:

Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Die Regelungen sollten im Hygieneplan festgeschrieben werden.

W. Popp, K.-D. Zastrow

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