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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp der DGKH, Januar 2011

Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis

01.01.2011

Jeder Kühlschrank, der zur Lagerung von Medikamenten oder Lebensmitteln verwendet wird, muss mit einem Thermometer ausgestattet sein. Wegen des meist vorhandenen Temperaturgefälles sollte die Temperaturmessung am besten im oberen, etwas wärmeren Bereich des gefüllten Kühlschranks erfolgen. Die Temperatur sollte täglich abgelesen und dokumentiert werden. Sie sollte zwischen 2° C und 8° C liegen. Die zu ergreifenden Maßnahmen bei Unter- oder Überschreitung der Temperatur sollten festgelegt sein (z. B. Wegwerfen von Medikamenten).

Lebensmittel und Arzneimittel dürfen nicht zusammen gelagert werden.

Beim Beladen des Kühlschranks ist darauf zu achten, dass die Kühlschrankrückwand nicht vom Kühlgut berührt wird, da es sonst festfrieren kann. Die Kühlleistung kann bei Überfüllung des Kühlschranks eingeschränkt sein, wenn die Luft nicht mehr ausreichend zirkulieren kann. Eine Lagerung kühlpflichtiger Güter in der Kühlschranktür sollte vermieden werden. Die Beschickung sollte nach dem Prinzip „First in – First out“ bzw. „First Expired – First Out“ erfolgen, d. h. Packungen mit späterem Verfallsdatum sind hinter die mit früherem Verfallsdatum einzureihen. Der Inhalt des Kühlschranks muss regelmäßig auf Verfallsdaten hin geprüft werden.

 

D. Hansen, W. Popp, K.-D. Zastrow

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