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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, November 2012

Fortbildungspflicht in der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

01.11.2012

Es ist davon auszugehen, dass bei Klagen wegen vorgebrachter Hygiene-Mängel verstärkt auch auf die regelmäßige Fortbildung des Personals geachtet wird.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des RKI hat z. B. in ihrer Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen" aus dem Jahr 2011 festgestellt, dass das Personal regelmäßig in den Arbeitstechniken (hier bei der Zubereitung von Medikamenten, Injektionen und Infusionen) zu schulen ist. Hygiene-Schulungen können nur vom Facharzt für Hygiene oder staatlich geprüften Hygienefachkräften durchgeführt werden. Die Schulungen sind zu dokumentieren.
Derzeit bieten auch Hauswirtschaftsleitungen, Biologielehrer, Desinfektoren und andere Berufsgruppen Hygiene-Schulungen an. Diese Berufsgruppen verfügen nicht über die erforderliche Qualifikation zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention im Sinne des § 23 des Infektionsschutzgesetzes.

In der aktuellen "Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen" des Landes NRW wird die jährliche Hygiene-Schulung des gesamten Personals vorgeschrieben, einschließlich Dokumentation. Auch andere Hygieneverordnungen von Bundesländern schreiben eine regelmäßige Hygiene-Schulung der Mitarbeiter vor, z. B. die Verordnungen von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Was in Praxen - einmal im Jahr eine Teambesprechung zur Hygiene mit Dokumentation - relativ einfach ist, stellt Krankenhäuser vor große Probleme: Wie können für alle Mitarbeiter praktikabel Schulungen angeboten und diese vor allem in einer Dokumentation zusammengeführt werden?

Gleichwohl sind alle Einrichtungen des Gesundheitswesens gut beraten, sich baldigst mit dieser Frage auseinanderzusetzen und die Schulungen anzugehen.

 

Walter Popp, Klaus-Dieter Zastrow

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