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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, Januar 2015

Tragen von Kopftüchern im Gesundheitswesen

05.01.2015

© Stockfoto | Ferli Achirulli Gelegentlich wird – insbesondere von muslimischen Mitarbeiterinnen – der Wunsch geäußert, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen auch bei der direkten Arbeit am Krankenbett verursacht grundsätzlich keine hygienischen Probleme. 

Bestimmte Rahmenbedingungen im Sinne der Tragedauer, des Kontaminationsschutzes und der Bedingungen der Aufbereitung müssen aber eingehalten werden: Kopftücher sollen täglich - bei Verschmutzung oder Kontamination sofort - gewechselt werden. Dies ist im Allgemeinen nur möglich, wenn sie wie Berufskleidung vom Arbeitgeber gestellt werden. Daher sollten Mitarbeiterinnen, die Kopfbedeckungen tragen wollen, neben der Berufskleidung auch Kopftücher gestellt werden.

Die Kopfbedeckung muss so getragen werden, dass ein Verrutschen oder Herabfallen ausgeschlossen ist. Sehr große Kopftüchern können beispielsweise unter den Kragen des Oberteils gelegt werden, damit eine unbeabsichtigte Kontamination ausgeschlossen werden kann.

Ferner gilt generell für textile Kopfbedeckungen:

Im OP, beim Legen eines ZVK und in Isolierzimmern sind Kopftücher nicht erlaubt und z. B. durch Einmalhauben zu ersetzen.

W. Popp, K.-D. Zastrow

 

Der Hygienetipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

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