| Impressum| Datenschutzerklärung| Kontakt|

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

Zurück zu Archiv Zurück zu Archiv

Hygiene-Tipp, Oktober 2017

Wundspüllösungen müssen steril sein

01.10.2017

Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.

Die sicherere Lösung sind konfektionierte sterile Lösungen, z. B. physiologische Kochsalz- oder Ringer-Lösungen, wobei die Reste nach der Anwendung zu verwerfen sind.

Bidets, wie sie manchmal in der Gynäkologie oder Proktologie eingesetzt werden, sind grundsätzlich abzulehnen: Bis zu 10 % der Bevölkerung sind Träger multiresistenter Darmbakterien, sodass ein hohes Risiko der Übertragung über Bidets besteht.

 

Axel Kramer, Walter Popp, Klaus-Dieter Zastrow

 

Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Zurück zu Archiv Zurück zu Archiv