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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, Mai 2018

Hygienisch korrekte Blutentnahme

01.05.2018

Zur Blutentnahme sind, soweit auf dem Markt erhältlich, „sichere“ Arbeitsgeräte zu benutzen. 2017 wurde durch das Landesarbeitsgericht Nürnberg (AZ. 7Sa231/16) ein Arzt, der dies in seiner Praxis nicht umsetzte und dessen Mitarbeiterin eine Hepatitis C erwarb, zu 150.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Ein Vakuumsystem (z. B. Vacutainer) erhöht im Allgemeinen die Sicherheit und führt zu weniger „Kleckern“ von Blut beim Umstecken von Röhrchen.

Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.

Nach der Hautdesinfektion darf die Einstichstelle nicht mehr palpiert werden. Aus Arbeitsschutzgründen sollten unsterile Handschuhe getragen werden. Ein Weiterbenutzen der Handschuhe von Patient zu Patient ist nur möglich, wenn die Handschuhe als desinfizierbar vom Hersteller ausgewiesen sind, sie nicht mit Blut kontaminiert wurden und sie desinfiziert werden. Bei der Handschuhdesinfektion besteht allerdings das Risiko, dass sich Falten bilden und dass an diesen Stellen die Desinfektion nicht gelingt. Da zur Blutentnahme häufig Berufsanfänger eingesetzt werden, empfiehlt sich eine generelle Regelung, dass pro Patient ein Paar frische Handschuhe angezogen werden.

Falls im Rahmen der Blutentnahme eine periphere Venenverweilkanüle gelegt wird, muss bei der Desinfektion ein eventuelles Nachwischen mit sterilen (also einzeln verpackten) Tupfern erfolgen.

Häufig ist nicht geregelt, wer für die Blutentnahmetabletts zuständig ist, insbesondere für die Reinigung und Desinfektion. Blutentnahmetabletts dürfen auf keinen Fall mit Blut verunreinigt sein und weiterbenutzt werden; sie müssen täglich mindestens einmal desinfizierend abgewischt werden, vorzugsweise durch die durchführenden Ärzte.

 

Walter Popp, Klaus-Dieter Zastrow

Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

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