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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Hygiene-Tipp, Oktober 2018

Anforderungen der Hygiene an die Anästhesie im OP

17.10.2018

Bei der Begehung von OP-Abteilungen fallen oft Verstöße gegen Grundregeln der Hygiene auf, z. B. bezüglich Kleiderordnung oder Händedesinfektion.
Dies betrifft ganz besonders häufig die Anästhesie, in der nicht selten Mitarbeiter im OP mit Schmuck anzutreffen sind.

Darüber hinaus ist die Kleidung des Anästhesiepersonals im OP-Saal oft unbefriedigend: Es werden kleine Kopfhauben getragen, die Haare sind frei, die Ohren ohnehin. Der Mund-Nasenschutz wird oft locker getragen, baumelt unter Mund und Nase vor dem Kehlkopf oder wird immer wieder herauf- und heruntergezogen, auch im OP. Dieses Vorgehen ist strikt untersagt, da alle in Mund und Nase befindlichen nosokomialen Infektionserreger ungehindert ausgeschieden und verteilt werden.

Es gibt nicht wenige Operationen, bei denen von Anfang bis Ende nicht eine einzige Händedesinfektion durchgeführt wird. Gleichzeitig werden aber viele Handlungen mit den Händen ausgeführt: Der Patient wird berührt, nahe Oberflächen werden angefasst, ebenso das Beatmungsgerät, der Mund-Nasenschutz wird verschoben, die Haube wird in eine andere Richtung geschoben usw., alles ohne Händedesinfektion.

Es muss deshalb darauf gedrängt werden, dass auch das nicht steril gekleidete Personal nach derartigen Handlungen eine sachgerechte Händedesinfektion über 30 Sekunden durchführt.

Im Rahmen jeder Operation sollen wenigstens mehrere Händedesinfektionen durchgeführt werden. Die Zeit dafür ist reichlich vorhanden.

Wenn diese wenigen Maßnahmen regelhaft durchgeführt werden, würde dies in vielen Operationsräumen eine massive Verbesserung in der Anästhesie-Hygiene bedeuten.

 

Walter Popp, Klaus-Dieter Zastrow

Der Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

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