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Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.

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Mitteilung der DGKH

Mikrobielle Belastung von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa

24.11.2014

Rainer Sturm  / pixelio.de Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat das Rundschreiben des DVGW-BDEW W01/14 an die Wasserversorgungsunternehmen zur mikrobiellen Belastung von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa mit Befremden und Sorge zur Kenntnis genommen (Anlage 1, PDF ab Seite 3).

Hierin werden die Wasserversorgungsunternehmen seitens des DVGW-BDEW dar­über informiert, dass in einigen Versorgungsgebieten mikrobielle Belastungen von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa aufgetreten sind, wobei weitergehende Un­tersuchungen u. a. zeigten, dass auch neue Wasserzähler und Wasserzähler, die aus dem Lager entnommen wurden, mikrobielle Belastungen mit Pseudomonas aerugi­nosa aufwiesen. Allein in Köln werden durch das dortige Wasserversorgungsunter­nehmen 3000 Wasserzähler vorsorglich ausgetauscht.

Da durch eine derartige Kontamination das gesamte Trinkwasser-Installationsnetz von medizinischen Einrichtungen nachhaltig mikrobiell belastet werden kann, wasserasso­ziierte P. aeruginosa nosokomiale Infektionen mit z.T. lebensbedroh­lichen Konsequenzen ausgelöst werden können  und ggf. sehr aufwändige Sanierungs­maßnahmen in der nach geschalteten Trinkwasser-Installation zu Lasten der medizinischen Einrichtungen dringend notwendig werden , empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene unter Bezug auf die Mitteilung der DGKH: „ Pseudomonas aeruginosa – Plädoyer für die Einführung eines technischen Maßnahmewertes in die Novelle der TrinkwasserverordnungHyg Med 2010; 35: 370 - 379“ (http://www.krankenhaushygiene.de/informationen/informationsarchiv/524)  sowie auf  die  Leitlinie zu den §§ 9 und 10 des Bundesgesundheitsministeriums vom Februar 2013 allen medizinischen Einrichtungen, abklärende Wasseruntersuchungen zur Feststellung bzw. Ausschluss  einer systemischen P. aeruginosa des Trink­wasser-Installationsnetzes der medizinischen  Einrichtung durchzuführen.

Im Einzelnen wird empfohlen

Diese Untersuchungen sollen dazu dienen, abzuklären, ob Hinweise über eine systemi­sche Kontamination bestehen, die ggf. vom Wasserzähler ausgehen und gleich­zeitig eine Kontamination nachfolgender Bereiche der Trinkwasser-Installation verursachen.

Ein Zusammenhang zur Frage der Verursachung  und ggfls. hiermit assoziierter Infektio­nen bei Patienten sollte durch eine weitergehende Feintypisierung der ggf. festgestellten Pseudomonas aeruginosa erreicht werden. Hierzu sollten  die  Befunde von P. aeruginosa aus den Wasserzählern asserviert werden. Dies kann ggfls. auch bei Regressforderungen von Bedeutung sein.  

Wir empfehlen, dass die Koordination durch den Krankenhaushygieniker erfolgt, der gleichzeitig auch die Bewertung der Maßnahmen in Kooperation mit dem techni­schen Leiter des Hauses und die hierauf basierenden Maßnahmen festlegen sollte.

Bei der Sanierung von entsprechenden Kontaminationen wird auf das DVGW-Arbeits­blatt W 556 (Entwurf) verwiesen.

Entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamts nach Anhörung der Trinkwas­serkommission des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit „Hygie­nisch-mikrobiologische Untersuchungen im Kaltwasser von Wasserversorgungsanla­gen“ nach § 3 Nr. 2 c Trinkwasser-Verordnung 2001, aus denen Wasser für die Öffentlich­keit im Sinne des § 18 bereit gestellt wird (Bundesgesundheitsblatt 2005; 49:693-696), gilt als Höchstwert für Pseudomonas aeruginosa für Krankenhäuser sowie andere medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen der Wert von

„<1  KBE Pseudomonas aeruginosa/100 ml“.

Für übrige Einrichtungen, in denen sich prädisponierte Personen befinden, gilt das gleiche Verfahren.

Wegen der weitreichenden Konsequenzen hält die DGKH es für notwendig, dass das zu­ständige Bundesgesundheitsministerium sich mit diesen Fragen befasst. 

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