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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Mitteilung der DGKH

Medizinische Versorgung von an COVID-19 erkrankten Patienten mit schweren Verlaufsformen sicherstellen

26.02.2020

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Im Auftrag des Vorstandes: M. Exner, P. Walger, A. Kramer  und W. Popp

 

  1. Anlass:

Beim DGKH Vorstand häufen sich die Anfragen zur stationären Versorgung von COVID-19 Patienten unterschiedlicher Schweregrade einschließlich stationärer Aufnahmen aus reinen Quarantäne-Gründen..

 

  1. Stellungnahme:

Hierzu nimmt der Vorstand wie folgt Stellung

Nach einer chinesischen Studie benötigten 26% der an COVID-19 erkrankten  Patienten eine intensivmedizinische Behandlung und  4.3% verstarben. Wahrscheinlich wurden 41% der Patienten nosokomial, d. h. im Krankenhaus infiziert

In  der aktuellen Situation mit einer sehr dynamischen Entwicklung gilt es daher, frühzeitig Prioritäten zu setzen, damit die stationäre Versorgung von schwer erkrankten COVID-19 Patienten sichergestellt werden kann.

Aus Sicht des DGKH Vorstandes muss  sich die stationäre Versorgung auf COVID–19 Patienten mit schweren Verlaufsformen konzentrieren. Krankenhäuser müssen von der Versorgung leicht erkrankter Patienten entlastet werden. Ebenso darf Quarantäne von Verdachtsfällen oder von Infizierten ohne Symptome nicht Aufgabe der Krankenhäuser sein. Nur hierdurch kann die Sicherheit der anderen stationären Patienten der Klinik und des medizinischen Personals gewährleistet werden.

Milde Verlaufsformen sollten aus Sicht der DGKH  stattdessen  im häuslichen Breich isoliert und versorgt werden. Nur wenn die medizinische Notwendigkeit der stationären Behandlung besteht, sollten die Patienten hospitailisiert werden. Das hat folgende Vorteile: keine Möglichkeit der Kreuzkontamination in Wartebereichen von Gesundheitseinrichtungen, keine räumliche Isolierung bei stationärer Aufnahme mit den damit verbundenen psychischen  Belastungen, kein Risiko der nosokomialen Ausbreitung. Es empfiehlt sich, eine  ambulante Diagnostik mit Probenahme im häuslichen Milieu aufzubauen mit mikrobiologischer Probenahme im Haushalt des Betroffenen.  Zur ärztlichen Überwachung im häuslichen Milieu sind die Möglichkeiten der modernen Telekommunikation zu nutzen. In jedem Fall ist die Übermittlung des Fieberverlaufs zu gewährleisten. Es ist eine Rufbereitschaft z. B. in  den Gesundheitsämtern für Bürgeranfragen einzurichten, die telefonisch die epidemiologische und medizinsiche Situation abklärt, um die Entscheidung zur „häuslichen Isolierung“ zu treffen..

Die hierbei zu berücksichtigenden Kriterien wurden seitens der DGKH veröffentlicht.

(https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/735)

Die DGKH  verweist auf die Beachtung der Empfehlungen zu COVID-19 des Robert-Koch-Institutes

(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html)

Alle Erkrankten müssen  auf die Einhaltung der Hände-Hygiene, der Husten-und Niess-Etikette sowie den Mindestabstand zu Kontaktpersonen hingewiesen werden.

Das Virus ist gegenüber Desinfektionsmitteln sehr empfindlich. Alle gelisteten und für wirksam befundenen Desinfektionsmittel mit begrenzter Viruzidie  (VAH Liste, RKI Liste) sind wirksam. Sichtbar kontaminerte Bereiche sowie Hand und Kontaktflächen, die von Patienten mit COVID-19 Verdacht berührt wurden, sollten nach Beendigung der Konsultation mit geprüften und gelisteten Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsmitteltüchern desinfiziert werden.. 

In Konsequenz bedeutet dies, dass die niedergelassenen Ärzte, die Schwerpunktaufgaben bei der ärztlichen Versorgung von COVID-19 Patienten wahrnehmen, bevorzugt mit Desinfektionsmitteln (Hände– und Flächendesinfektion), Mund-Nasenschutz sowie Abstrichmaterialien zur virologischen Untersuchung versorgt werden müssen. Im Praxis-Eingangsbereich sowie In den Wartezimmern sollten auf Wandtafeln die wichtigsten Hygienemaßnahmen aushängen und  dargestellt sein.

Abb.1: Aufklärungsblatt der WHO

 

Bevorzugt sollten diese Praxen über ein Wartezimmer oder einen gesondert separierten Wartebereich für Patienten mit Verdacht auf COVID-19 Erkrankung verfügen.

Der  Aufbau einer  ambulanten Diagnostik mit Fahrbereitschaft zur Probenahme von virologischem Untersuchungsmaterial im Haushalt des Betroffenen sollte geprüft werden. .

Diese Vorraussetzungen sowie die Kostenübernahme für die virologische Untersuchung sollten seitens der Ländern geregelt werden.

 

 

  1. Literatur:  

1.            Wang D, Hu B, Hu C, Zhu F, Liu X, Zhang J, et al. Clinical Characteristics of 138 Hospitalized Patients With 2019 Novel Coronavirus-Infected Pneumonia in Wuhan, China. JAMA.  Feb 7 2020.

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