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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

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Stellungnahme zum Entwurf der VDI-Richtlinie 2167-1: 2004-12 und dem DIN-Entwurf 1946-4: 2005-04

Teil I: Gemeinsame Erklärung der Vorstände der DGKH, der GHU und der DGHM

Im Interesse der Prävention nosokomialer Infektionen und der Umsetzung moderner Konzepte der Heizungs- und Raumlufttechnik ist es nicht vertretbar, dass zu diesem Anliegen zwei unterschiedliche Entwürfe vorliegen, die sich in der Gesamtdarstellung zum Teil deutlich unterscheiden und teilweise widersprechen . Für den Nutzer, d.h. die medizinischen Einrichtungen, stellt dies eine nicht zumutbare Situation dar. Deshalb wird von den Vorständen der o.g. Fachgesellschaften die Forderung erhoben, beide Entwürfe zu einem gemeinsamen Dokument zusammenzuführen, fachliche Bedenken auszuräumen und erst danach zu verabschieden. Der Wunsch nach fachlicher Abstimmung und entsprechender Überarbeitung wird auch vom Robert Koch-Institut ausdrücklich geäußert.

Dabei sollten nach Auffassung der unterzeichnenden Fachgesellschaften folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:

  1. Es wird empfohlen, bei der Zusammenführung der Entwürfe zu einer gemeinsamen Richtlinie von VDI und DIN die technischen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Heizungs- und Klimatechnik abgestuft mit der Zielsetzung darzustellen, dem Nutzer in Abstimmung mit dem zuständigen Hygieniker die Auswahl des für die jeweilige Situation geeigneten Verfahrens zu ermöglichen. Dabei sind prinzipiell folgende Varianten der Raumlufttechnik zu unterscheiden:

    • Dynamische Abschirmung und Verdrängungsströmung

    • statische Abschirmung und Verdünnungslüftung in Form von Mischluftkonzepten

    • keine Druckhaltung und freie Raumströmung durch Fensterlüftung

    • Unter- bzw. Überdruckhaltung, ggf. mit Einsatz von zusätzlichen Luftfiltern, für Isolierbereiche

    • bei Notwendigkeit Konzeption von Schleusen innerhalb der Luftführung.

    • Darestellung der Möglichkeiten und Grenzen Komfort-orientierter RLT-Strategien

    • Strategien für den Brandschutz und die Entrauchung.

    In dem gemeinsamen Dokument müssen die technische Beschreibung der Varianten, ihre Auslegungsmerkmale und ihre Abnahmekriterien und -methoden detailliert dargestellt werden.

    Die hygienischen Anforderungen bezüglich klimatischer Behaglichkeit, Schutz vor chemischen Noxen und Infektionsprävention sind separat von der technischen Richtlinie in der gemeinsamen Leitlinie der DGKH, der ÖGHMP und der SGSH aus dem Jahr 2002 zu aktualisieren und zu präzisieren mit der Zielsetzung, dass der Nutzer aus den o.g. technischen Varianten die für seine Zielsetzung geeignete auswählen kann.

  2. Bei der Zusammenführung der Entwürfe von VDI und DIN sind Diskrepanzen zu vermeiden und die Anforderungen überall dort zu präzisieren, wo sich die Darstellung als nicht ausreichend erweist.

Prof. A. Kramer
Präsident der DGKH
Prof. M. Exner
Präsident der GHU
Prof. M. Frosch
Präsident der DGHM

Teil II: Stellungnahme des AK-RLT der DGKH, der ÖGHMP und der SGSH

  1. Die Stellungnahme der medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften wird ausdrücklich befürwortet und für fachlich notwendig gehalten.

  2. Der AK-RLT ist bereit, die hygienischen Anforderungen durch eine Überarbeitung der inzwischen 3-jährigen Hygiene-Leitlinie abgestuft darzustellen und auf der Grundlage einer hygienischen Risikoanalyse sowie der Abschätzung der betriebswirtschaftlichen Kosten entsprechend dem aktuellen Wissensstand zu begründen. Dabei sind folgende Situationen zu unterscheiden:

    • RLTA für Eingriffsräume und OP-Funktionseinheiten unabhängig von deren Zuordnung zu stationären, halbstationären oder ambulanten Einrichtungen

    • Belüftung von hygienisch relevanten Räumen oder Raumgruppen außerhalb von OP-Bereichen (z.B. Intensivtherapie, Hämatologie/Onkologie, Infektionstation, Neonatologie, Zentralsterilisation und weitere Risikobereiche)

    Auf der Basis der Risikoanalyse soll dem Nutzer die Auswahl der geeigneten RLT-Anlage ermöglicht werden.

  3. Bei der Zusammenführung der Entwürfe von VDI und DIN sind aus hygienischer Sicht folgende Forderungen zu berücksichtigen:

    • Eine Typprüfung von Einzelkomponenten einer RLTA unter Verzicht auf eine Leistungsprüfung der Gesamtanlage ist abzulehnen, weil die Leistung der Komponente erst durch ihre Eingliederung in das vorhandene Raumkonzept einschließlich der OP-Nutzung bestimmt wird. Um die missbräuchliche Verwendung einer Vorab-Typprüfung zu vermeiden, ist diese durch die Abnahmeprüfung (Leistungsqualifizierung im Einzelfall) zu ersetzen.

    • Auf eine regelmäßige vollständige Requalifizierung kann verzichtet werden. Im Falle von Änderungen an der Anlage oder an den baulichen Randbedingungen für deren Einsatz ist jeweils eine erneute Abnahmeprüfung erforderlich.

    • Vorschriften für periodische Prüfung sind so erarbeiten, dass sie vom Hygieniker in Zusammenarbeit mit der Haustechnik realisierbar sind.

    • Die Rate postoperativer Wundinfektionen in einem OP ist nicht geeignet zur Qualitätsbewertung einer RLTA, weil die Luft im OP nur eine von verschiedenen Quellen postoperativer Wundinfektionen ist wie Haut und OP-Situs des Patienten, Erregerfreisetzung vom Personal (Hände, Haut), der Stichprobenumfang in einem OP keine gesicherte Aussage erwarten lässt, die Infektionsempfänglichkeit des Einzelpatienten großen Unterschieden unterworfen ist (bei Berücksichtigung z.B. von ASA u. a. Merkmalen wird ein noch größerer Stichprobenumfang benötigt) und der Einsatz von Antibiotika maßgeblich die Infektionsrate beeinflusst und damit keine gesicherte Aussage über die technisch determinierten Schutzeigenschaften zulässt.

  4. Im Hinblick auf die bereits begonnenen Arbeiten zu einem europäischen Normenentwurf (derzeit Erarbeitung eines technischen Reports) sollte sich der förmlich durch das DIN einzubringende deutsche Beitrag auf die Zuarbeit der Mitglieder des AK-RLT aus drei deutschsprachigen Ländern stützen.

Prof. Dipl.-Ing. Robert Meierhans
Leiter der Sektion RLT der DGKH

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