| Impressum| Datenschutzerklärung| Kontakt|

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

Zurück zu Archiv Zurück zu Archiv

Pressemitteilung der DGKH und GHUP

DGKH und GHUP kritisieren hygienische Minimalausbildung durch die Ärztekammern

29.10.2020

Auf Basis von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes 2011 und von KRINKO-Empfehlungen stieg 2011 der Bedarf an Krankenhaushygienikern. Da kurz- bis mittelfristig nicht genügend Weiterbildungs-Ermächtigte und -Stellen zur Verfügung standen und insofern die erforderlichen internen Krankenhaushygieniker nicht durch Fachärzte besetzt werden konnten, wurde in Absprache von Bundesärztekammer und den Fachgesellschaften die Strukturierte Curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene geschaffen. Für diese wurden folgende Mindestbedingungen definiert:

Nach einem Beschluss des Deutschen Ärztetages 2019, der derzeit in den Landesärztekammern umgesetzt wird, umfasst die neue Zusatzbezeichnung Krankenhaushygiene, die die Curriculare Fortbildung ablöst, nur noch folgende Anforderungen:

Letztere kann durch 12 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte ersetzt werden.
Den Abschluss bildet, wie bisher, eine Prüfung vor der Ärztekammer.

Der Deutsche Ärztetag hat dies gegen die erklärte Meinung der relevanten Fachgesellschaften DGHM, GHUP, BDH und DGKH beschlossen, auch die KRINKO hat sich kritisch geäußert. Die Herausforderungen und Erfahrungen gerade jetzt mit der Covid-19-Pandemie zeigen, dass eher höhere Anforderungen an Krankenhaushygieniker zu stellen sind als bisher durch die curriculare Fortbildung festgelegt.

Die durch die neue Zusatzbezeichnung vermittelte Minimalausbildung ist nicht geeignet, eine qualifizierte hygienische Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Insbesondere eine mindestens 18-monatige Betreuung durch einen erfahrenen Krankenhaushygieniker ist essenziell. DGKH und GHUP fordern daher die Ärztekammern auf, diese in die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung aufzunehmen und außerdem die Möglichkeit zu streichen, dass der 200-Stunden-Kurs durch ein Jahr an einer Weiterbildungsstätte ersetzt werden kann.

Sollte die obige Minimalweiterbildung bleiben, fordern DGKH und GHUP ihre Weiterbildungs-ermächtigten Prüfer auf, entsprechende Prüfungen bei den Ärztekammern zu boykottieren.
 

Finden Sie hier die Pressemitteilung als PDF
 

Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)
Joachimsthaler Straße 10
10719 Berlin
Tel. +49 30 8872737-30
Fax +49 30 8872737-37
E-Mail: info@krankenhaushygiene.de

Zurück zu Archiv Zurück zu Archiv